Wohlruhestand/ Immobilienverrentung

WOHLRUHESTAND

Mit dem WOHLRUHESTAND von Killes & Benz Immobilien erhalten Sie heute schon Geld für Ihre Immobilie und können so lange weiter wohnen bleiben, wie Sie möchten. Ob Sie sich in Ihrem wohlverdienten WOHLRUHESTAND etwas für sich oder Ihre Lieben leisten wollen. Sie können das jetzt schon tun. Und das ohne, dass Sie etwas an Ihrer Wohnsituation ändern müssen. Schenken Sie mit warmer Hand und bestimmen Sie selbst, was mit dem passieren soll, was Sie Ihren nächsten hinterlassen.

Hierzu haben Sie folgende Möglichkeiten:

Modell 1 „Verkauf“

Sie verkaufen Ihre Immobilie an einen stillen Besitzer. Der marktübliche Preis wird tagesaktuell von einem geprüften Gutachter ermittelt und Ihnen direkt nach Beurkundung in voller Höhe ausbezahlt. Sie erhalten neben dem Kaufpreis ein lebenslanges Wohnrecht. Hierfür bezahlen Sie eine übliche Nutzungspauschale, die der ortsüblichen Vergleichsmiete entspricht. Sie genießen alle Vorteile eines Mieters und müssen sich z.B. um die Instandhaltung der Immobilie nicht mehr kümmern. Sie können jederzeit das Wohnrecht beenden und müssen dann auch nichts mehr bezahlen. Zu Ihrer Sicherheit wird das Wohnrecht unwiderruflich im Grundbuch eingetragen.

Modell 2 „Teilverkauf“

Sie definieren den Geldbetrag, denn Sie gerne ausbezahlt haben möchten (bis zu 50% des Immobilienwertes). Von einem geprüften Gutachter wird der tagesaktuelle Wert Ihrer Immobilie ermittelt. Der dem Geldbetrag entsprechende Eigentumsanteil wird an einen stillen Teilhaber verkauft und Sie erhalten eine Sofortauszahlung. Sie bleiben weiterhin Haupteigentümer und können frei über Ihre Immobilie verfügen, z.B. mietfrei weiter wohnen, vermieten, vererben, flexibel zurückkaufen oder auch die Immobilie verkaufen. Im Grundbuch wird für Sie ein Nießbrauchsrecht eingetragen. So profitieren Sie auch weiterhin von Wertsteigerungen Ihrer Immobilie. Als Haupteigentümer behalten Sie auch die Kontrolle bei Umbauten und Renovierungen. Nur für den Anteil, den Sie verkauft haben wird ein geringer Nutzungsbetrag fällig. Bei einem Verkauf erhält der Teilhaber seinen entsprechenden Anteil aus dem Verkaufspreis. Die notwendigen Schritte übernehmen wir für Sie und sorgen für eine reibungslose Abwicklung mit einem bestmöglichen Verkaufspreis für Sie. Hierfür fällt lediglich eine Handlungspauschale von 3,99% aus dem erzielten Verkaufspreis an.

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